Landesverband Saarland der Kleingärtner e.V.
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Adrienne Blaes, Umweltreferentin des LSK, bietet interessierten Vereinen die Möglichkeit nachfolgende Veranstaltungen in bzw. mit dem entsprechenden Verein durchzuführen. Bitte setzen Sie sich bei Interesse direkt mit Adrienne Blaes in Verbindung.
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Vorsicht bei der Auszahlung der „Ehrenamtspauschale“ ! |
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von Rechtsanwalt Patrick R. Nessler, Neunkirchen/Saar*
Seit dem 01.01.2007 sind die Einnahmen aus einer nebenberuflichen Tätigkeit im Dienst oder Auftrag einer steuerbegünstigten Körperschaft oder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke in Höhe von bis zu 500,00 € im Jahr beim Empfänger steuerfrei (§ 3 Nr. 26a Einkommensteuergesetz - EStG). Das haben viele gemeinnützige Organisationen zum Anlass genommen, auch an den Vorstand pauschale Tätigkeitsvergütungen zu zahlen.
Jedoch darf nach der Auffassung des Bundesgerichtshofes (BGH) an ein Vorstandsmitglied als Entschädigung für aufgewendete Arbeitszeit und Arbeitskraft nur dann eine Zahlung geleistet werden, wenn die Satzung die Möglichkeit einer Vergütung für den Vorstand für die aufgewendete Arbeitszeit und Arbeitskraft ausdrücklich vorsieht. Eine Ausnahme gilt jedoch bei dem Ersatz der tatsächlich angefallenen und konkret nachgewiesenen Aufwendungen, die ein Vorstandsmitglied für die Durchführung des Vorstandsamtes hatte (§§ 27 Abs. 3 i. V. m. 670 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB). Damit gibt es eine ausdrückliche gesetzliche Regelung, so dass eine Satzungsregelung zum Ersatz der Aufwendungen nicht notwendig ist.
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Keine Meldepflicht zu ELENA für steuerbegünstigte Vereine ! |
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von Rechtsanwalt Patrick R. Nessler, Neunkirchen/Saar*
Ab dem 01.01.2010 ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, auf elektronischem Weg die relevanten Entgeltdaten seiner Mitarbeiter an die zentrale Daten-Speicherstelle zu übermitteln. Es geht hierbei um Lohnstammdaten, Arbeitszeit, Gehaltsbezüge und Erfassung der Steuer- und Sozialversicherungsabzüge.
Nach § 97 des 4. Sozialgesetzbuches (SGB IV) hat dann jeder Arbeitgeber jeden Monat mit einem besonderen Datensatz diese Meldung an die Zentrale Speicherstelle (ZSS) in Würzburg elektronisch zu übermitteln.
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