seit dem 01.April 2011 ist für Versicherungsfragen des KVD (Kleingartenversicherungsdienst) der Vorsitzende Wolfgang Klos zuständig.
Alle Angelegenheiten betreffs des KVD (Versicherungsabschluss, Schadensmeldungen, Anfragen etc.) müssen den im Landesverband zuständigen Beauftragten für Versicherungen gemeldet werden.
Eine direkte Meldung an den KVD in Köln ist nicht möglich, da diese dort nicht bearbeitet werden können, sondern nur über den Landesverband Saarland der Kleingärtner e.V..
Entsprechende Formulare zum Ausdrucken finden Sie hier
Kontakt über Email bzw. folgende Telefonnummer Tel. 0 68 58 - 90 06 22.
Bundesfinanzhof urteilt zur Umsatzsteuer bei Essensverkauf!
Oft nur noch 7% Umsatzsteuer auf Pommes und Co.
von Rechtsanwalt Patrick R. Nessler, Neunkirchen/Saar*
Grundsätzlich findet auch auf Vereine, egal ob steuerrechtlich förderungswürdig oder nicht, ob in das Vereinsregister eingetragen oder nicht, das Umsatzsteuergesetz (UStG) Anwendung. Demnach müssen Vereine auf sogenannte "steuerbaren Leistungen" bei ihrem Vertragspartner Umsatzsteuer erheben und auch an die Finanzverwaltung abführen.
Steuerbare Leistungen sind gegeben, wenn der Verein Lieferungen und sonstige Leistungen als Unternehmer gegen Entgelt ausführt (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG). Das ist zum Beispiel beim beliebten Verkauf von Würstchen, Pommes-Frites, belegten Brötchen oder Kuchen der Fall. Der Verkauf von Speisen und Getränken gehört immer zum wirtschaftlichen Geschäfts-betrieb (Anwendungserlass zur Abgabenordnung - AEAO - Nr. 6 zu § 67a) und damit zum unternehmerischen Bereich des Vereins.
Die Ministerpräsidenten der Länder haben ein neues Rundfunkgebührenmodell beschlossen. Ab 2013 wird es keine Gebühr mehr auf Geräte, sondern einen Beitrag pro Haushalt in einer Wohnung geben. Die Gebührenreform macht einiges einfacher und stellt eine Entlastung für Doppelzahler dar. War es bisher immer mit viel Bürokratie verbunden, entweder Fernsehen und Radio, nur Radio oder ein so genanntes "neuartiges Rundfunkgerät" anzumelden, so wird die Abgabe ab 2013 pauschal pro Haushalt fällig.